01.01.2022 – v2.00
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Bestellungen, die bei der Gesellschaft „InnoRehab SRL“ (nachfolgend „InnoRehab“) durch Dritte (natürliche oder juristische Personen) getätigt werden, die zu Zwecken handeln, die in den Rahmen ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit fallen und die die nachfolgend genannten Produkte zum Zwecke des Weiterverkaufs erwerben (nachfolgend „Wiederverkäufer“).
2. InnoRehab ist ein Unternehmen, das sich auf die Optimierung des Gehens und der Fortbewegung von älteren Menschen, von Personen mit eingeschränkter Mobilität infolge eines Unfalls, einer chronischen Krankheit oder eines Schlaganfalls (nachfolgend „Endnutzer“) spezialisiert hat. InnoRehab entwickelt, produziert und vertreibt Lösungen, Gehhilfen und Rehabilitationsmaterial, darunter die Wheeleo®. Die Wheeleo® ist ein medizinisches Mobilitätshilfsmittel, das die Qualität und Flüssigkeit des Gehens ihrer Nutzer verbessert (nachfolgend „Produkt“).
3. Die Kontaktdaten von InnoRehab sind wie folgt:
Avenue des combattants 93A,
1340 Ottignies-Louvain-la-Neuve
BCE-Nr.: 0761.446.337.
E-Mail: info@wheeleo.eu
Tel.-Nr.: +32(0) 479 09 08 03
4. Die AGB werden der Rechnung bei der Bestellung beigefügt. Diese gelten als bekannt und in vollem Umfang akzeptiert, wobei der Wiederverkäufer darauf verzichtet, sich auf seine eigenen Bedingungen sowie auf andere von ihm festgelegte Bestimmungen zu berufen. Die Annahme der AGB durch den Wiederverkäufer ergibt sich (i.) entweder aus der Unterschrift des Wiederverkäufers auf jedem Dokument, das darauf verweist, (ii.) oder aus dem Fehlen eines schriftlichen Widerspruchs des Wiederverkäufers innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt des ersten Dokuments, das ihm diese zur Kenntnis bringt. Sie können im Falle fortgesetzter Geschäftsbeziehungen nicht angefochten werden.
5. Jede Abweichung bedarf einer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung, die ausschließlich von InnoRehab stammt.
1. Bei jeder Bestellung von Produkten wird von InnoRehab eine Bestätigungs-E-Mail auf der Grundlage der vom Wiederverkäufer bereitgestellten Informationen versandt. Erfolgt innerhalb von 2 Kalendertagen nach Versand der Bestätigungs-E-Mail kein Widerspruch oder keine Bemerkung, wird die Bestellung für den Wiederverkäufer unwiderruflich, endgültig und zieht die Zahlungsverpflichtung nach sich.
2. Bestimmte Bestellungen können an die Zahlung einer Anzahlung oder eines Vorschusses auf bestimmte Kosten gebunden sein. In einem solchen Fall wird die Bestellung erst nach Zahlung der Anzahlung berücksichtigt. Im Falle der Stornierung einer nicht gelieferten Bestellung auf Wunsch des Wiederverkäufers sind die Anzahlung und andere bereits geleistete Beträge nicht erstattungsfähig.
3. Jede Änderung der Bestellung kann eine Preisänderung nach sich ziehen.
4. Die angegebenen Preise sind in Euro (EUR) ausgewiesen und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer (MwSt.), zuzüglich Versand- und Lieferkosten. Die in der Rechnung aufgeführten Preise beziehen sich nur auf die Lieferung der in dieser Rechnung beschriebenen Produkte, unter Ausschluss aller anderen, die, wenn sie später vom Wiederverkäufer bestellt werden, ihm zusätzlich zum ursprünglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt werden.
5. InnoRehab behält sich das Recht vor, ihre Preise jederzeit zu ändern. Die für die Bestellung geltenden Preise sind jedoch diejenigen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung gültig sind.
1. Der Wiederverkäufer, der die Bestellung aufgibt, bürgt für die vollständige Zahlung der Rechnung bei Fälligkeit, auch wenn diese auf den Namen eines Dritten ausgestellt werden muss.
Die Zahlung des/der Produkte(s) erfolgt nach Erhalt der Rechnung entweder per Banküberweisung auf die nachstehende Kontonummer oder über eine der auf der Rechnung vorgesehenen Zahlungsarten. Jede andere Zahlung gilt als null und nichtig.
IBAN: BE23 0689 4002 3791
BIC: GKCCBEBB
2. Jegliche Beanstandung bezüglich der Rechnungsstellung muss InnoRehab schriftlich innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem Rechnungsdatum erreichen.
3. Sofern nicht anders vereinbart, begleicht der Wiederverkäufer die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum ihres Erhalts.
4. Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum behält sich InnoRehab das Recht vor – ohne Mahnung oder vorherige Benachrichtigung –, laufende oder zukünftige Bestellungen auszusetzen oder zu stornieren. Darüber hinaus werden die Rechnungen um eine pauschale Entschädigung von 15 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 60 EUR, sowie um vertragliche Zinsen in Höhe von 12 % erhöht. Jeder noch geschuldete Betrag wird automatisch fällig. Im Falle der Stornierung der im vorhergehenden Absatz genannten Bestellungen verbleiben die geleisteten Anzahlungen im Eigentum von InnoRehab.
5. Alle vom Wiederverkäufer geleisteten Zahlungen erfolgen ohne Skonto oder Verrechnung.
6. Die Gerichtskosten und die InnoRehab für die Eintreibung fälliger Beträge entstandenen Kosten sind vom Wiederverkäufer zu erstatten.
1. Die Lieferung erfolgt gemäß den vorgesehenen Modalitäten, entsprechend der vom Wiederverkäufer bei der Bestellung gewählten Option, wobei der Wiederverkäufer allein die mit der Lieferung verbundenen Risiken trägt.
2. Die Lieferungen erfolgen üblicherweise per gewöhnlichem Postpaket oder durch private Transportunternehmen. Im Falle der Abwesenheit des Wiederverkäufers bei der Lieferung kann das Produkt an dem Ort und gemäß den Modalitäten abgeholt werden, die auf der von den Postdiensten oder privaten Transportunternehmen hinterlassenen Benachrichtigung beschrieben sind. InnoRehab kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus der Abwesenheit des Wiederverkäufers zum Zeitpunkt des Empfangs ergeben.
3. Falls die Produkte vom Wiederverkäufer bei InnoRehab abgeholt werden müssen, kündigt der Wiederverkäufer seine Ankunft zur Abholung des/der Produkte(s) 24 Stunden im Voraus an. Der Wiederverkäufer ist allein verantwortlich für die Sicherung seiner Ladung und das maximale Gewicht, das vom verwendeten Transportmittel getragen wird. In keinem Fall kann InnoRehab für den Verlust und/oder die Beschädigung des/der Produkte(s) während des Transports oder für eventuelle Schäden am Transportmittel, insbesondere aufgrund einer möglichen Überladung, haftbar gemacht werden.
4. Jegliche Beanstandung bezüglich der Konformität des/der gelieferten Produkte(s) muss auf dem Lieferschein vermerkt und dem Spediteur oder der dafür bei InnoRehab benannten Person per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an den Sitz von InnoRehab, begleitet von einer Kopie des Kaufbelegs, innerhalb von (3) Tagen nach dem Datum des Empfangs des/der Produkte(s) mitgeteilt werden. Das Fehlen jeglicher Beanstandung gemäß den vorgenannten Regeln führt für den Wiederverkäufer zur bedingungslosen und vorbehaltlosen Annahme des Sachverhalts, der zur Reklamation Anlass gibt, und de facto zum endgültigen Verzicht auf jegliche diesbezügliche Reklamation.
5. Der Weiterverkauf des Produkts oder die Nutzung eines Teils davon führt automatisch zur Genehmigung der gesamten Bestellung.
6. Das teilweise Fehlen eines Teils der Bestellung berechtigt den Wiederverkäufer nicht, die Gesamtheit der gelieferten Produkte abzulehnen.
1. Im Falle des Verkaufs der Produkte und abweichend von Artikel 1583 des Bürgerlichen Gesetzbuches bleibt das gelieferte Material bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von InnoRehab. Der Wiederverkäufer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zur Erhaltung der Ware zu ergreifen und diese InnoRehab zur Verfügung zu halten. Im Falle einer Pfändung, eines Konkurses oder einer ähnlichen Situation verpflichtet sich der Wiederverkäufer, diese Klausel den betroffenen Personen zur Kenntnis zu bringen und InnoRehab unverzüglich zu benachrichtigen. Diese Bestimmung steht der im vorhergehenden Artikel beschriebenen Risikoübertragung nicht entgegen.
1. Die angegebenen Lieferfristen beginnen mit dem Empfang der Bestätigungs-E-Mail durch den Wiederverkäufer. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Lieferfrist des/der Produkte(s) als Richtwert angegeben. InnoRehab unternimmt alle Anstrengungen, um die Lieferfristen einzuhalten, kann jedoch nicht zu einem Erfolg verpflichtet werden.
2. Jede vom Wiederverkäufer während der Ausführung der Bestellung geforderte Änderung kann eine Verlängerung der Lieferfrist und eine Erhöhung des vereinbarten Preises nach sich ziehen. Darüber hinaus verlängern sich die vereinbarten Fristen um eine eventuelle Verzögerung des Wiederverkäufers bei der Bereitstellung notwendiger Elemente für die Bestellungen von InnoRehab oder bei der Zahlung des vereinbarten Preises.
3. Sofern die Lieferfrist nicht als wesentliche Vertragsbedingung vereinbart ist, kann eine Lieferverzögerung des Produkts in keinem Fall automatisch zur Stornierung einer Bestellung und/oder zur Auflösung dieser AGB oder zur Zahlung einer Entschädigung jeglicher Art führen.
1. Der Wiederverkäufer kann in keinem Fall geistige Eigentumsrechte (Marken, Designs oder Modelle, Urheberrechte, Patente usw.) an den Produkten beanspruchen. Die Nutzung der Produkte durch den Wiederverkäufer ist nur im Rahmen des Weiterverkaufs der Produkte gestattet.
2. Der Wiederverkäufer verpflichtet sich, keine Designs oder Modelle, Marken, Handelsnamen oder andere Kennzeichen zu verwenden, anzumelden oder anmelden zu lassen, die denen von InnoRehab gehörenden oder von InnoRehab zur Verfügung gestellten identisch oder ähnlich sind.
1. Der Wiederverkäufer behandelt die von InnoRehab übermittelten Informationen vertraulich, ausgenommen Informationen, die von InnoRehab öffentlich gemacht wurden oder die normalerweise öffentlich zugänglich sind. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung wird der Wiederverkäufer keine vertraulichen Informationen, insbesondere in Bezug auf die Aktivitäten von InnoRehab, deren Geschäftsstrategie, Unternehmenspläne, Wiederverkäufer oder verbundene Unternehmen, von denen er Kenntnis erlangt hat, an Dritte weitergeben, verbreiten oder für andere Zwecke als im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit InnoRehab nutzen, weder während noch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
1. Um die Gewährleistung für versteckte Mängel in Anspruch nehmen zu können, muss der Wiederverkäufer oder der Endnutzer seine Reklamation bezüglich der versteckten Mängel per Einschreiben an den Sitz von InnoRehab innerhalb einer Frist von maximal einem (1) Monat, nachdem er die Mängel festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, mitteilen. Die Rechnung dient als Garantiebeleg und muss vom Wiederverkäufer aufbewahrt und im Original vorgelegt werden.
1. Unbeschadet des Artikels 9 haftet InnoRehab nicht für Schäden, die sich aus eventuellen Problemen, Beschädigungen und Verlusten ergeben, die dem Wiederverkäufer entstehen und/oder nach der Annahme des/der Produkte(s) auftreten, einschließlich solcher, die aus eventuellen Manipulationen des Produkts durch den Wiederverkäufer oder durch eine Person unter seiner Verantwortung oder durch Dritte resultieren.
2. Die Haftung von InnoRehab ist auf die Behebung des direkten Schadens beschränkt, der aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz resultiert. Die Haftung von InnoRehab beschränkt sich auf die Erstattung des Preises des nicht konformen Teils oder dessen Ersatz und kann zu keiner Entschädigung führen. In keinem Fall kann InnoRehab für indirekte Schäden haftbar gemacht werden, wie insbesondere den Verlust von Material oder Zeit, finanziellen oder kommerziellen Schaden, entgangenen Gewinn, erhöhte Gemeinkosten.
3. Unbeschadet weiterer spezifischerer Bestimmungen in den AGB muss jede mögliche Reklamation des Wiederverkäufers, um gültig zu sein, schriftlich innerhalb von acht (8) Kalendertagen ab Kenntnisnahme des Sachverhalts, der zur Reklamation Anlass gibt, mitgeteilt werden. Das Fehlen jeglicher Beanstandung gemäß den vorgenannten Regeln führt für den Wiederverkäufer zur bedingungslosen und vorbehaltlosen Annahme des Sachverhalts, der zur Reklamation Anlass gibt, und de facto zum endgültigen Verzicht auf jegliche diesbezügliche Reklamation.
4. Der Wiederverkäufer bleibt allein verantwortlich für die Wahl des/der Produkte(s), deren Eignung und Anpassung an seine Bedürfnisse und deren Verwendung. Jede Verwendung des/der Produkte(s), die nicht dem vorgesehenen Verwendungszweck entspricht, liegt in der alleinigen Verantwortung des Wiederverkäufers, unter Ausschluss der Verantwortung von InnoRehab.
5. Vor jeder Verwendung des/der Produkte(s) verpflichtet sich der Wiederverkäufer, die technischen Spezifikationen des/der Produkte(s) sowie die eventuellen Produkte anderer Hersteller zur Kenntnis zu nehmen, falls diese mit dem/den Produkte(s) verwendet werden müssen.
6. InnoRehab kann in keinem Fall für die Ungenauigkeit von Informationen haftbar gemacht werden, die ihr vom Wiederverkäufer mitgeteilt wurden.
7. Der Wiederverkäufer ist verantwortlich für die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich der Einfuhr und Verwendung der Produkte sowie gegebenenfalls aller in seinem Wohnsitzland geltenden Gesetze und Vorschriften.
1. InnoRehab und der Wiederverkäufer vereinbaren, auf unabhängiger Basis in ihrer Eigenschaft als Kaufleute zusammenzuarbeiten. Nichts in diesen AGB kann so ausgelegt werden, dass es ein Unterordnungsverhältnis begründet. Der Wiederverkäufer erkennt an, dass er weder Handelsvertreter noch Geschäftsvermittler noch exklusiver Distributor von InnoRehab ist.
2. Jede Geschäftsbeziehung, die über den oben dargelegten Rahmen hinausgeht, sowie jede allgemeine Exklusivität, bedarf einer ausdrücklichen, von beiden Parteien unterzeichneten Vereinbarung.
1. Mit Ausnahme der gesetzlichen Gewährleistung trägt der Wiederverkäufer allein die Konsequenzen des Weiterverkaufs des/der Produkte(s) an den Endnutzer. Diesbezüglich obliegen ihm allein die Informations- und Beratungspflichten gegenüber dem Endnutzer. Insbesondere wird der Wiederverkäufer den Endnutzer darauf aufmerksam machen, dass das Produkt ein medizinisches Gerät ist, das nicht ohne den Rat und die vorherige Konsultation eines Gesundheitsfachmanns verwendet werden darf. Jede Verwendung des Produkts muss gemäß den Nutzungsbedingungen des Produkts und den zusätzlichen Empfehlungen des Gesundheitsfachmanns überwacht und begleitet werden.
2. Entscheidet sich der Wiederverkäufer für einen Fernabsatz oder einen Verkauf außerhalb seiner Geschäftsräume, trägt er allein die eventuellen Folgen eines Widerrufsrechts.
3. Wenn diese AGB die Ausübung bestimmter Rechte oder Rechtsbehelfe der Endnutzer bedingen oder einschränken, sind die Wiederverkäufer verpflichtet, durch ihre eigenen AGB dieselben Einschränkungen für die Endnutzer anzuwenden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Wiederverkäufer trägt allein die Folgen einer ungenauen oder unvollständigen Umsetzung der AGB.
4. Unbeschadet des Vorstehenden und vorbehaltlich der nach Artikel VI.104 CDE verbotenen unlauteren Praktiken legt der Wiederverkäufer allein die Bedingungen und Modalitäten des Weiterverkaufs an den Endnutzer fest. Um die Wiederverkäufer bei der Festlegung dieser Bedingungen und Modalitäten zu unterstützen, wird InnoRehab den Wiederverkäufern jedoch eine unverbindliche Preisliste zur Verfügung stellen, die für den Weiterverkauf der Produkte angewendet werden kann.
1. Die Haftung von InnoRehab oder des Wiederverkäufers kann im Falle zufälliger Umstände oder höherer Gewalt nicht geltend gemacht werden.
2. Als Fall höherer Gewalt gilt jedes möglicherweise vorhersehbare, aber unvorhergesehene Ereignis, das unabhängig vom Willen der Parteien eintritt und die Erfüllung einer oder mehrerer ihrer Verpflichtungen durch eine Partei entweder unmöglich oder wesentlich erschwert (wie insbesondere: Krieg, Aufruhr, Revolution, Aufstand, Streik oder Aussperrung im Unternehmen einer Partei, Brand, Überschwemmung, Erdbeben, Sturm, Ausfall von Telekommunikationssystemen, Stromausfall, Lieferantenverzug, technische Störungen, dem Wiederverkäufer zum Zeitpunkt der Bestellung bekannter Lagerengpass, Arbeitskräftemangel, der außerhalb des Willens des Verkäufers liegt, Ausgangssperre aufgrund einer Epidemie usw.).
3. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, benachrichtigt die andere Partei unverzüglich über das Eintreten des Ereignisses.
4. Die von höherer Gewalt betroffenen Verpflichtungen sowie alle gegenseitigen Verpflichtungen der anderen Partei werden für die gesamte Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt.
5. Dauert der Fall höherer Gewalt länger als acht (8) Monate, hat jede Partei das Recht, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung und ohne Entschädigung durch Benachrichtigung per Einschreiben an die andere Partei zu beenden.
1. Im Rahmen der Bestellung muss der Wiederverkäufer seine personenbezogenen Daten mitteilen.
2. In diesem Fall ist der Verantwortliche für die Verarbeitung der erhobenen Daten:
InnoRehab SRL
Avenue des combattants 93A,
1340 Ottignies-Louvain-la-Neuve
E-Mail: info@innorehab.be
3. InnoRehab verpflichtet sich, diese Daten gemäß den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und insbesondere gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr zu verarbeiten.
4. Alle nützlichen Informationen zur Verarbeitung dieser Daten finden Sie auf der Seite Datenschutzrichtlinie.
1. Das Unterlassen von InnoRehab, sich zu einem bestimmten Zeitpunkt auf eine Bestimmung dieser AGB zu berufen, darf nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung ihrer Rechte daraus ausgelegt werden.
2. Die Annullierung oder Ungültigkeit, ganz oder teilweise, einer der Bestimmungen dieser AGB führt nicht zur Nichtigkeit der gesamten AGB. Die Parteien verpflichten sich, die rechtswidrige oder ungültige Klausel durch eine ähnliche Klausel mit gleichwertiger rechtlicher oder wirtschaftlicher Wirkung zu ersetzen.
1. Die AGB unterliegen ausschließlich belgischem Recht. Der Wiederverkäufer und InnoRehab lehnen die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ab.
2. Im Falle von Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Anwendung, Auslegung oder Erfüllung dieser AGB sowie allgemeinerer Bestellungen, sowohl gegenüber dem Wiederverkäufer, dem Endnutzer als auch Dritten, sind die Gerichte des Gerichtsbezirks des Sitzes von InnoRehab ausschließlich zuständig.
3. Bevor gerichtliche Schritte zur Beilegung eines Rechtsstreits unternommen werden, verpflichtet sich der Wiederverkäufer, diesen gütlich zu lösen, indem er direkt Kontakt mit InnoRehab aufnimmt und anschließend versucht, die Streitigkeit durch Mediation zu lösen, bevor er auf Schiedsverfahren, Rechtsstreitigkeiten oder andere Formen der Streitbeilegung zurückgreift.
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